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Aus der ZeitschriftSZS 1/2015 | S. 71–72Es folgt Seite №71

Zum Beweiswert von Untersuchungsberichten der regionalen ärztlichen Dienste (RAD)

Die IV-Stellen haben sich so zu organisieren, dass sie ihre Aufgaben nach Art. 57 IVG1 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Weisungen des Bundes fachgerecht und effizient durchführen können.2 Sie richten interdisziplinär zusammengesetzte regionale ärztliche Dienste ein (RAD).3 Darin sind insbesondere die Fachdisziplinen Innere oder Allgemeine Medizin, Orthopädie,…

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