Eckpunkte und Probleme der EL-Reform
Staatliche Lebensführungskontrolle ab Alter 55?
Zusammenfassung
Anlass für die jüngst abgeschlossene Reform des ELG, die 2021 in Kraft treten soll, bildete das starke Kostenwachstum in diesem Sicherungssystem. Das Parlament hat die Vorlage gegenüber dem Entwurf des Bundesrates stark angepasst und prognostiziert substanzielle Einsparungen. Stärker als bisher wird das Vermögen der Berechtigten berücksichtigt oder angerechnet. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor, kritisiert einige darin sichtbar werdende Grundtendenzen und stellt fest, dass die grundlegenden Strukturprobleme für das Kostenwachstum nicht angegangen worden sind.Résumé
La raison de la réforme récemment achevée de la LPC, qui doit entrer en vigueur en 2021, est la forte croissance des coûts de ce système de sécurité. Le Parlement a fortement ajusté le projet de loi par rapport au projet du Conseil fédéral et prévoit des économies substantielles. Plus qu’auparavant, les avoirs des bénéficiaires seront pris en compte ou crédités. L’article présente les changements les plus importants, critique certaines des tendances sous-jacentes qui sont apparues et note que les problèmes structurels fondamentaux de la croissance des coûts n’ont pas été traités.Inhaltsübersicht
- I. Kostenanstieg als Revisionsgrund
- II. Neue Vermögensschwelle (Art. 9a ELG)
- III. Senkung der Vermögensfreibeträge
- IV. Einnahmenteilung bei einem im Heim lebenden Ehepartner
- V. Neugestaltung des Vermögensverzichts
- 1. Vermögensverzicht nach geltender Praxis
- 2. Bisher geäusserte Kritik in der Lehre
- 3. Neue Legaldefinition des Vermögensverzichts
- 4. Kodifizierung der Praxis zur Anrechnung hypothetischer Erwerbseinkommen
- 5. Vermögensverbrauch als Vermögensverzehr (staatliche Lebensführungskontrolle)
- a) Übermässiger Verbrauch als neuer Verzichtstatbestand
- b) Jährlicher Verbrauch von 10% als Verzichtsgrenze
- c) Vermögensverbrauchsgrenze ab Alter 55 (zehnjährige rückwirkende Betrachtung) – ein Papiertiger?
- d) Zulässige Ausnahmen für einen Verbrauch von über 10% (wichtige Gründe)
- e) Bevorzugung wohlhabender Versicherter?
- VI. Neue Rückerstattungspflicht der Erben
- VII. Weitere Änderungen im Überblick
- VIII. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- IX. Fazit: Bürokratie statt struktureller Lösungen
I. Kostenanstieg als Revisionsgrund
Auslöser für die jüngste Revision des Ergänzungsleistungsrechts bildet der Anstieg der Kosten für den Bund und die Kantone. Zwischen 2000 und 2018 haben sich die EL-Ausgaben von ca. 2,3 Mrd. auf 4,9 Mrd. Franken mehr als verdoppelt.1 In Relation zu den für 2020 budgetierten Gesamtausgaben des Bundes von rund 75 Mrd. Franken, wovon gut 24 Mrd. Franken die Soziale…
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