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Aus der ZeitschriftSZS 2/2015 | S. 152–156Es folgt Seite №152

Väter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung – Ein Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtes (BGE 140 I 305)

Sachverhalt

A. wurde 2012 zum zweiten Mal Vater und bezog in der Folge drei Wochen Urlaub, grösstenteils zulasten seines Ferienanspruchs. Am 3. September 2012 stellte er bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Bern ein Gesuch um «Elternschaftsentschädigung gemäss EOG» für einen «Elternurlaub» von sechs Wochen. Die Arbeitgeberfirma des A. unterstützte dieses Gesuch mit einem gleichentags verfassten Schreiben und…

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