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Aus der ZeitschriftSZS 2/2019 | S. 97–99Es folgt Seite №97

Invalidität bei psychischen Leiden (Art. 4 Abs. 1 IVG1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 ATSG2)

Résumé

Y a-t-il un examen juridique parallèle inadmissible lorsque le tribunal cantonal nie la pertinence judiciaire de l’incapacité de travail attestée par expertise, compte tenu des indicateurs standard (cas d’application de l’arrêt publié aux ATF 141 V 281) ?

Zusammenfassung

Liegt eine unzulässige juristische Parallelprüfung vor, wenn das kantonale Gericht unter Berücksichtigung der Standardindikatoren der gutachterlich attestierten Arbeitsunfähigkeit die richterliche Relevanz abspricht (Anwendungsfälle zu BGE 141 V 281)?

Gemäss BGE 141 V 281 haben sich sowohl die medizinischen Sachverständigen als auch die Organe der Rechtsanwendung bei ihrer Einschätzung des Leistungsvermögens an den normativen Vorgaben zu orientieren – die Gutachter im Idealfall gemäss der entsprechend formulierten Fragestellung.1 Die Rechtsanwender prüfen die medizinischen Angaben frei insbesondere daraufhin, ob die Ärzte sich an die massgebenden…

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