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Aus der ZeitschriftSZS 3/2021 | S. 148–150Es folgt Seite №148

Nr. 16 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_625/2019 vom 18. Mai 2020 = BGE 146 V 217 (d)

Art. 25 Abs. 2 ATSG
Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen; Auslösung der Verwirkungsfrist

Zusammenfassung

Beruht die unrechtmässige Leistungsausrichtung auf einem Fehler der Verwaltung, wird die einjährige relative Verwirkungsfrist nicht durch das erstmalige unrichtige Handeln der Amtsstelle ausgelöst. Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung auf jenen Tag abzustellen, an dem das…
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