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Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 208–209Es folgt Seite №208

Nr. 29 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_615/2017 vom 16. März 2018 = BGE 144 V 120 (d)

Art. 53d Abs. 1 BVG; Art. 27h Abs. 1 BVV 2.
Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung/Anspruch des Abgangsbestands auf Teilung von Reserven und Rückstellungen
Art. 53d Abs. 6 BVG.
Verfahren bei Teilliquidation

Zusammenfassung

Werden bei einer Teilliquidation versicherungstechnische Risiken übertragen, sind die entsprechenden Rückstellungen nicht aufzulösen (und den übrigen Mitteln zuzuschlagen), sondern dem…
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