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Aus der ZeitschriftSZS 5/2015 | S. 473–480Es folgt Seite №473

Revisionsweise Aufhebung einer Invalidenrente aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes – ein Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 8C_237/2014 vom 21. Januar 2015 (zur Publikation vorgesehen)

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer bezieht seit dem 1. April 1999 eine halbe und seit Januar 2004 eine Dreiviertel-IV-Rente aufgrund chronischer Rückenschmerzen. Im Oktober 2012 wurde der Beschwerdeführer im Zuge eines Revisionsverfahrens bidisziplinär abgeklärt. Die Gutachter kamen zum Ergebnis, dass aus orthopädisch-psychiatrischer Sicht eine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit von 80% bestehe…

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