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Aus der ZeitschriftSZS 5/2017 | S. 557–565Es folgt Seite №557

Zum Entzug der aufschiebenden Wirkung – Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtes 9C_38/2017 vom 21. März 2017

Sachverhalt

Die IV-Stelle des Kantons Luzern teilte einer Bezügerin einer Invalidenrente im Februar 2014 mit, dass sie die Aufhebung der Rente vorsehe. Nachdem diese Einwände gegen den vorgesehenen Entscheid erhoben hatte, beauftragte die IV-Stelle die ABI GmbH mit einer polydisziplinären Begutachtung. Das Gutachten wurde im November 2015 erstattet. Die IV-Stelle informierte die (nicht anwaltlich…

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