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Aus der ZeitschriftSZS 1/2022 | S. 10–21Es folgt Seite №10

Ist die Weiterentwicklung der IV auch eine Weiterentwicklung für Kinder mit Geburtsgebrechen?

Zusammenfassung

Im Rahmen der jüngsten Revision der Invalidenversicherung war der Gesetzgeber bestrebt, den Status quo für Versicherte mit Geburtsgebrechen beizubehalten, insbesondere bezüglich der Vergütung von Medikamenten. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie diese Bestrebungen umgesetzt werden, und hinterfragt kritisch, ob die ergriffenen Massnahmen ausreichend sind.

Résumé

Dans le cadre de la récente révision de l’assurance-invalidité, le législateur s’est efforcé de maintenir le statu quo pour les assurés souffrant d’infirmités congénitales, notamment en ce qui concerne le remboursement des médicaments. Le présent article examine la manière dont ces efforts ont été mis en œuvre et examine de façon critique si les mesures prises sont suffisantes.

I. Einleitung

«Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen werden ab dem 1. Januar 2022 versicherungsrechtlich bessergestellt», so wurde dem Publikum im Vorfeld der Anfang Jahr in Kraft getretenen IV-Revision verkündet.1 An dieser Stelle soll etwas fundierter abgeklärt werden, wie es diesbezüglich bei Kindern steht. Wie sich zeigen wird, waren die Räte wie schon deren Kommissionen vor…

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