Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 2/2009 | S. 151–155Es folgt Seite №151

Unfallähnliche Körperschädigungen

Aktuelle Rechtslage (gemäss Art. 6 Abs. 2 UVG in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 UVV)

In BGE 129 V 466 – und seitheriger Rechtsprechung1 – hat das ehemalige Eidgenössische Versicherungsgericht festgehalten, dass bei unfallähnlichen Körperschädigungen nach Art. 9 Abs. 2 UVV zur Begründung der Leistungspflicht des Unfallversicherers mit Ausnahme der Ungewöhnlichkeit die übrigen Tatbestandsmerkmale des Unfalls…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.