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Aus der ZeitschriftSZS 4/2013 | S. 403–408Es folgt Seite №403

Zur KV/UV – AMal/AA

Art. 24 Abs. 1 ATSG

Art. 24 Abs. 1 ATSG regelt den Untergang von Leistungsansprüchen infolge Zeitablaufs. Dieser Artikel und damit die fünfjährige Verjährungs- bzw. Verwirkungsfrist gilt auch, wenn ein Versicherer die Prüfung eines möglichen Invalidenrentenanspruchs nicht zu Ende führt.

Mit einer rechtzeitigen (Neu-)Anmeldung der Leistungsansprüche lässt sich die Frist unterbrechen. Dabei gilt…

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