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Aus der ZeitschriftSZS 4/2015 | S. 364–372Es folgt Seite №364

Zur KV/UV – AMal/AA

Art. 43 i.V.m. Art. 28 Abs. 2 ATSG

Ein Observationsbericht bildet für sich alleine keine sichere Grundlage für Feststellungen des Sachverhalts betreffend den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person. Er kann diesbezüglich höchstens Anhaltspunkte oder Anlass zu Vermutungen geben, während erst die ärztliche Beurteilung des Observationsmaterials eine sichere Kenntnis des Sachverhalts…

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