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Aus der ZeitschriftSZS 4/2016 | S. 401–409Es folgt Seite №401

Urteil des Bundesgerichts 8C_478/2015 vom 12.2.2016 (BGE 142 V 106) zu einer ätiologisch-gemischten Schmerzerkrankung

Kritische Würdigung im Hinblick auf die Praxisänderung in BGE 141 V 281

I. Hintergrund

Mit BGE 141 V 281 hob das Bundesgericht seine Überwindbarkeitspraxis bei psychosomatischen Krankheitsbildern auf und ersetzte diese durch ein strukturiertes Beweisverfahren. Dieser viel kommentierte Entscheid rief nach Folgeentscheidungen betreffend andere Diagnosen. Es zeichnet sich ab, dass nunmehr nicht nur alle Schmerzerkrankungen anhand des Indikatorenkataloges hinsichtlich der…

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