Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 209–211Es folgt Seite №209

Nr. 30 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_657/2017 vom 23. Juli 2018 = BGE 144 V 264 (d)

Art. 53d BVG; Art. 48e BVV 2.
Rückstellungen bei Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung und deren Überprüfung

Zusammenfassung

Eine Rückstellungsbestimmung, die nach dem Teilliquidationsbeschluss, aber vor dem Bilanzstichtag verabschiedet wurde, ist rechtmässig. Eine (erstmalige) Rückstellungsbildung, weil die Pensionskasse ernsthaft Gefahr lief, in eine Rentnerkasse umgewandelt zu werden, ist begründet…
[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.