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De la revueSZS 5/2009 | S. 426–453La page suivante est la426

Attributions volontaires de prévoyance de l’employeur: fiscalité et cotisations AVS/AI

Zusammenfassung

Wenn der Arbeitgeber freiwillige Beiträge der Vorsorge leistet, muss zwischen rein individuellen Beiträgen für den Angestellten und freiwilligen Beiträgen, die bestimmte soziale Merkmale tragen und einem breiteren Ziel dienen sollen, unterschieden werden. Im ersten Fall ist aufgrund des Prinzips der Gleichbehandlung zu berücksichtigen, dass die individuellen Leistungen lohnähnlichen Charakter haben, und–gegebenenfalls–von den Bedingungen, die in der steuerrechtlichen und AHV-beitragsrechtlichen Praxis festgelegt worden sind, ausgenommen werden können. Im zweiten Fall sind die Beiträge steuerfrei und von der AHV-Beitragspflicht befreit, wenn sie direkt vom Arbeitgeber oder indirekt von einer Mittelsperson einer wohltätigen Vermögensstiftung und/oder einer Finanzierungsstiftung, also aus einer Beitragsreserve des Arbeitgebers fliessen. Diese Beiträge stellen durch Geschäftsgebrauch begründete Kosten dar. Wenn die Überweisung direkt an die reglementarische Vorsorgeeinrichtung erfolgt, besteht die Gewissheit, dass die Vorsorgeprinzipien beachtet werden.

I. L’exonération fiscale des cotisations de l’employeur au 2e pilier

A. Genèse

1. L’exonération des cotisations versées par les employeurs, les salariés et les indépendants a été introduite par l’article 81 LPP aussi bien pour les cotisations dues en vertu de la loi que pour celles qui doivent être acquittées conformément à un règlement dans le domaine de la prévoyance…

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