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Aus der ZeitschriftSZS 6/2012 | S. 520–525Es folgt Seite №520

Zur KV/UV – AMal/AA

Art. 6 Abs. 1 UVG

Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen einem mittelschweren Unfall und einer psychischen Störung kann bejaht werden, wenn entweder drei der sieben massgeblichen Adäquanzkriterien erfüllt werden oder ein Hilfskriterium besonders ausgeprägt ist.

In casu hatte sich die versicherte Person beim Öffnen des Steamers im Bereich der Schulter, des Thorax und des Vorderarms verbrüht. Die…

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