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Aus der ZeitschriftSZS 6/2014 | S. 589–596Es folgt Seite №589

Zur KV/UV – AMal/AA

Art. 9 Abs. 3 und Art. 15 Abs. 1–3 lit. b UVG i.V.m. Art. 22 ff. UVV

Gerade bei Berufskrankheiten im Zusammenhang mit Asbesterkrankungen, die lange Latenzzeiten aufweisen, kann für die Bemessung von Renten nicht auf den innerhalb eines Jahres vor Ausbruch der Berufskrankheit bezogenen Lohn (Art. 9 Abs. 3 i.V.m. Art. 15 Abs. 2 UVG) zurückgegriffen werden, da die UVG-versicherte Tätigkeit schon Jahre…

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