Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 6/2019 | S. 326–333Es folgt Seite №326

Soll Qualität abgegolten werden?*

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht erachtet spitalindividuelle Qualitätszuschläge unter dem System der neuen Spitalfinanzierung als unzulässig, lässt aber Effizienzgewinne zu. Dieser Beitrag untersucht die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts, gibt einen Überblick über die Preisbildungsmechanismen im akut-somatischen Spitalbereich und erlaubt eine alternative Sichtweise der Rechtslage.

Résumé

Le Tribunal administratif fédéral considère que les surtaxes de qualité spécifiques aux hôpitaux dans le cadre du nouveau système de financement des hôpitaux ne sont pas admissibles mais admet les gains d’efficacité. La présente contribution examine l’argumentation du Tribunal administratif fédéral, donne un aperçu des mécanismes de fixation des prix dans le domaine hospitalier des soins somatiques aigus et offre un autre point de vue de la situation juridique.

I. Ausgangslage

Am 21. Dezember 2007 verabschiedete das Parlament die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), welche ein neues System der Spitalfinanzierung zum Gegenstand hatte. Die Reform trat 2009 in Kraft und wurde ab 2012 umgesetzt. Sie stellt die bisher grösste und wichtigste Reform im schweizerischen Gesundheitssystem nach der Einführung des KVG im Jahr 1996 dar.1 Ziel dieser Reform…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.