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Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 213–215Es folgt Seite №213

Nr. 32 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_104/2018 vom 13. Dezember 2018 = BGE 145 V 22 (d)

Art. 53b Abs. 1 lit. c und Art. 53d Abs. 1 BVG.
Teilliquidation einer Gemeinschaftseinrichtung; Gleichbehandlungsgebot
Art. 65b BVG und Art. 48 BVV 2.
Technische Rückstellungen

Zusammenfassung

In die Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung sind Kleinstanschlüsse einzubeziehen, wenn deren Anschlussverträge aufgrund des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses, das zur Teilliquidation führte, gekündigt wurden…
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