Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 226–226Es folgt Seite №226

Nr. 41 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_255/2018 vom 31. Oktober 2018 (d)

Art. 331c OR.
Zeitpunkt des Anbringens eines Gesundheitsvorbehalts

Zusammenfassung

Dass der Gesundheitsvorbehalt rechtsprechungsgemäss mit der Aufnahme in die Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt werden muss, bedeutet nicht, dass der Vorbehalt zwingend vor dem ersten Arbeitstag angebracht worden sein muss, was gerade in Fällen kurzfristiger Anstellungen nicht praktikabel wäre. Vielmehr muss es genügen, wenn der…
[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.