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Aus der ZeitschriftSZS 3/2020 | S. 158–160Es folgt Seite №158

Nr. 25 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_861/2018 vom 12. März 2019 (d)

Art. 52 AHVG.
Verschulden (Exkulpationsgründe)

Zusammenfassung

Bei Illiquidität kann sich die Missachtung der AHVG-Vorschriften u.U. als erlaubt oder nicht schuldhaft zeigen. Davon kann (ausnahmsweise) nur dann ausgegangen werden, wenn angesichts der Höhe der bestehenden Verbindlichkeiten und der eingegangenen Risiken von der vorübergehenden Zurückbehaltung der Sozialversicherungsbeiträge objektiv…
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