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Aus der ZeitschriftSZS 3/2020 | S. 161–161Es folgt Seite №161

Nr. 27 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Urteil 5A_948/2018 vom 3. Mai 2019 (d)

Art. 52 Abs. 3 AHVG
Vollstreckungsverjährung

Zusammenfassung

Art. 52 Abs. 3 AHVG regelt einzig die Festsetzungsfrist. Davon zu unterscheiden ist die Vollstreckungsfrist. Mit der auf den 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Festsetzungsfrist hat sich hinsichtlich der Vollstreckungsfrist, die sich rechtsprechungsgemäss nach Art. 137 Abs. 2 OR richtet, nichts geändert.

Résumé

L’art. 52 al. 3 LAVS ne règle que…
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