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Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 204–205Es folgt Seite №204

Mindestentschädigung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters im kantonalen Gerichtsverfahren

Zusammenfassung

Im Urteil 8C_880/2018 vom 6. Juni 2019 bekräftigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur verfassungsmässigen Untergrenze des Honorars eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes.

Résumé

Dans son arrêt 8C_880/2018 du 6 juin 2019, le Tribunal fédéral a confirmé sa jurisprudence sur la limite inférieure constitutionnelle du droit à l’assistance judiciaire gratuite.

Eingangs charakterisiert es die Rechtsnatur der unentgeltlichen Verbeiständung (E. 3.1): Mit der Einsetzung des unentgeltlichen Rechtsvertreters entsteht zwischen diesem und dem Staat ein besonderes Rechtsverhältnis nach kantonalem öffentlichem Recht. Art. 29 Abs. 3 BV gibt dem Rechtsbeistand einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Auslagen im Rahmen der kantonalen…

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