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Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 224–225Es folgt Seite №224

Nr. 39 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_333/2017 vom 25. Januar 2018 (d)

Art. 331c OR; Art. 4 und 6 VVG.
Kündigungsrecht bei Anzeigepflichtverletzung

Zusammenfassung

Rückwirkende Gesundheitsvorbehalte sind in der weitergehenden beruflichen Vorsorge unzulässig, selbst wenn die versicherte Person bei der Aufnahme in die Vorsorgeeinrichtung unrichtige Angaben zu ihrem Gesundheitszustand gemacht hat und die Vorsorgeeinrichtung nachträglich Kenntnis von dieser Anzeigepflichtverletzung…
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