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Aus der ZeitschriftSZS 4/2019 | S. 236–238Es folgt Seite №236

Nr. 48 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 1C_461/2017 vom 27. Juni 2018 = BGE 144 I 170 (d)

Art. 9, 16 und 36 BV; Art. 11 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 1 und 2 KV/SO
Zugang zu Ergebnissen der Arbeitsfähigkeit externer Gutachter

Zusammenfassung

Das Bundesgericht bestätigt ein schutzwürdiges Interesse einer betroffenen Person am Zugang zu Unterlagen über die Ergebnisse externer medizinischer Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit, sofern die Person mit dem Beizug dieses Gutachters im Verfahren rechnen muss…
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