Le nouveau Règlement 883/04 et le statut AVS des personnes mariées sans activité lucrative
Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU koordiniert bekanntlich die nationalen Sozialwerke und verweist zu diesem Zweck auf die einschlägigen EU-Verordnungen. Mit Wirkung auf den 1. April 2012 sind nunmehr die Verordnungen 1408/71 und 574/72 durch die Verordnungen 883/04 und 987/09 ersetzt worden. Der Beitrag will nachweisen, dass das jetzt generalklauselartig kodifizierte Gleichstellungsprinzip (Art. 5 VO
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