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Aus der ZeitschriftSZS 4/2017 | S. 451–457Es folgt Seite №451

Kosten polydisziplinärer medizinischer Gerichtsgutachten, die von der IV-Stelle zu tragen sind

Zur Praxisänderung im Urteil 8C_113/2017 vom 29. Juni 2017

1. Ausgangslage

Wenn das mit einer Beschwerde gegen eine Rentenverfügung befasste kantonale Versicherungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht erkennt, dass der medizinische Sachverhalt, wie er der angefochtenen Verfügung zugrunde liegt, nicht genügt, so hat es die Möglichkeit, ein Gerichtsgutachten einzuholen (vgl. Art. 61 lit. c ATSG). Die Gerichte sollten diese Befugnis möglichst ausschöpfen.1 D…

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