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Aus der ZeitschriftSZS 1/2016 | p. 96–101Es folgt Seite №96

Sind Abhängigkeitserkrankungen aus höchstrichterlicher Sicht (weiterhin) nicht mit anderen psychischen Störungen (z.B. somatoformen Störungen) vergleichbar? – Eine Urteilsbesprechung von BGE 8C_582/2015 im Lichte der theoretischen Anwendbarkeit des ergebnisoffenen, strukturierten Beweisverfahrens.

Vorbemerkung: Diese Urteilsbesprechung beschränkt sich auf die Aspekte der Einordnung der Drogensucht als «nicht mit psychosomatischen Leiden» vergleichbares Krankheitsbild. Ausser Betracht bleiben verschiedentliche Rechtsbegehren hinsichtlich der Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente.

1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, ein 32-jähriger ehemaliger IT-Supporter, meldete sich aufgrund von…

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