Zur 2. Säule – Deuxième pilier
Art. 121 lit. d, 123 Abs. 2 lit. a, Art. 137 lit. b OG; Art. 12 BGFA
Gibt sich ein Rechtsanwalt auch nach Kenntnis des Vollmachtsentzugs als Vertreter aus, so liegt gegenüber dem Gericht und gegenüber seiner Mandantin eine Verletzung der Berufspflichten vor. Denn aufgrund der Informations- und Rechenschaftspflicht hätte er sich bei ihr oder ihrem neuen Rechtsvertreter vergewissern müssen, ob sie mit der…
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