Zur Aktenführungspflicht der dem ATSG unterstehenden Versicherungsträger
Die Aktenführungspflicht der Verwaltung stellt das Gegenstück zum – Bestandteil des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 Abs. 2 BV bildenden – Akteneinsichtsrecht der versicherten Person dar,1 indem die Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts durch die versicherte Person eine Aktenführungspflicht der Verwaltung voraussetzt.2 Grundlage eines effektiven…
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