Der versicherte Verdienst in der Arbeitslosenversicherung bei vor Eintritt der Arbeitslosigkeit teilzeitlich erwerbstätig gewesenen Personen
Als versicherter Verdienst gilt gemäss Art. 23 Abs. 1 erster Teilsatz AVIG1 der im Sinne der AHV-Gesetzgebung massgebende Lohn, der während eines Bemessungszeitraumes aus einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen normalerweise erzielt wurde. Teilzeitlich erwerbstätige Personen leisten bekanntlich häufig Arbeit, welche das ursprünglich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbarte…
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