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Aus der ZeitschriftSZS 4/2008 | p. 386–392Es folgt Seite №386

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Abt. III) vom 17. August 2007 i.S. Gewerkschaft X. und Kons. c. BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt (C-2371/2006)

Mitgliedschaft von Vertretern der Rentenanstalt (Stifterin) im Stiftungsrat als Verstoss gegen Art. 51 BVG (paritätische Verwaltung), ebenso eine Regelung, die nicht ausschliesst, dass als Arbeitnehmervertreter Personen in den Stiftungsrat gewählt werden, denen die Arbeitnehmereigenschaft nicht zukommt oder die alle der gleichen Arbeitnehmerkategorie angehören.

Aus dem Sachverhalt:

Aufgrund eines…

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