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Aus der ZeitschriftSZS 4/2014 | p. 362–364Es folgt Seite №362

Rentenrevision nach Art. 17 Abs. 1 ATSG: zum Erfordernis der erheblichen Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen

Nach Art. 17 Abs. 1 ATSG wird die Rente von Amtes wegen oder auf Gesuch hin für die Zukunft erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben, wenn sich der Invaliditätsgrad erheblich ändert. Eine materielle Revision kann wegen einer Veränderung des Gesundheitszustands oder der erwerblichen Auswirkungen des (allenfalls gleichgebliebenen) Gesundheitszustandes angezeigt sein; massgebend sind auch…

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