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Aus der ZeitschriftSZS 4/2023 | p. 200–200Es folgt Seite №200

Nr. 21 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, 9C_524/2021 vom 7. Februar 2022 (d)

Art. 11a ELG; Art. 11 Abs. 1 lit. g aELG
Begründungspflicht des kantonalen Gerichts bei Anrechnung eines Vermögensverzichts

Zusammenfassung

Bei der Anrechnung eines Vermögensverzichts muss das kantonale Gericht die Vermögensstände zu Beginn und Ende sowie Vermögenszu- und -abflüsse jedes Jahres feststellen und die diesbezüglichen Beweisgrundlagen nennen. Ein pauschaler Verweis auf die Berechnungen der EL…
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