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Aus der ZeitschriftSZS 5/2015 | p. 451–452Es folgt Seite №451

Auslegung von Eingaben, die sich gegen eine Rückforderungsverfügung richten

Nach Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten. Wer dabei gutgläubig war, muss sie nicht zurückerstatten, wenn eine grosse Härte gegeben ist (Erlass der Rückforderung). Im jüngst ergangenen Urteil 9C_466/2014 vom 2. Juli 2015 bestätigte das Bundesgericht die Praxis…

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