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Aus der ZeitschriftSZS 6/2013 | p. 589–594Es folgt Seite №589

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 25 PUBLICA-Gesetz

Im Falle einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung vor dem 62. Altersjahr finden auf die Kürzungsmodalitäten die bisherigen, günstigeren Bestimmungen, d. h. das Leistungsprimat, Anwendung. Dies gilt umso mehr, als sich bei der der Übergangsgeneration nach Art. 25 PUBLICA-Gesetz garantierten Altersrente sowohl der versicherte Verdienst als auch die Rentenberechnung nach dem…

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