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Aus der ZeitschriftSZS 4/2021 | p. 221–223Es folgt Seite №221

Nr. 28 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_135/2020 vom 30. September 2020 (d) = BGE 146 V 331

Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG
Anrechnung eines Freizügigkeitsguthabens nach der Zusprache einer ganzen Invalidenrente

Zusammenfassung

Einem Bezüger einer ganzen Invalidenrente kann das Freizügigkeitsguthaben erst ab dem Zeitpunkt angerechnet werden, ab dem es ausbezahlt worden wäre, wenn der Invalidenrentner so früh wie möglich und sinnvoll bei der Vorsorgeeinrichtung ein entsprechendes Auszahlungsgesuch…
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