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Aus der ZeitschriftSZS 2/2022 | p. 91–93Es folgt Seite №91

Nr. 14 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_312/2021 vom 8. November 2021 (d)

Art. 52 AHVG
Haftung des Arbeitgebers

Zusammenfassung

Nach der Rechtsprechung wird grundsätzlich als grobfahrlässig gewertet, Löhne zu bezahlen, wenn die auf den Lohnzahlungen geschul- Aus der ZeitschriftSZS 2/2022 | p. 91–93 Es folgt Seite № 92deten AHV-Beiträge nicht gedeckt sind. Solches Verhalten ist den verantwortlichen Organen grundsätzlich als qualifiziertes Verschulden…
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