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Aus der ZeitschriftSZS 4/2010 | p. 391–392Es folgt Seite №391

Barauszahlung bei vollumfänglicher oder teilweiser Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Bemerkungen zu Rz. 744 der «Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 118»

Die genannte Rz. 744 lautet wie folgt:

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Teilschritten und Jahresfrist für die Barauszahlung

Was passiert mit der Jahresfrist, wenn sich eine Person in Teilschritten selbständig macht?

Laut Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 86 Rz. 501 S. 9 müssen Arbeit- nehmende, die nicht mehr obligatorisch versichert sind…

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