Neuere Urteile zum Anspruch auf Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit medizinischer Gutachter
Hinweise zum rechtlichen Rahmen
Art. 29 Abs. 1 BV garantiert gleiche und gerechte, also faire Behandlung in Rechtsanwendungsverfahren der Sozialversicherung.1 Für das Verwaltungsverfahren der Sozialversicherung bedeutet dies, dass Personen, die Entscheidungen über Rechte und Pflichten zu treffen oder vorzubereiten haben, darunter auch Sachverständige, in den…
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