Zur 2. Säule – Deuxième pilier
Art. 36, Art. 49 BVG; lit. a Abs. 2 der Übergangsbestimmungen der 1. BVG-Revision; Art. 18 OR; Art. 42 Abs. 1 und 2, 95 lit. a, 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 BGG
Sehen die Übergangsbestimmungen eines neuen Pensionskassenreglements vor, dass für die Versicherten und ihre Familienangehörigen, die den Betrieb vor dem 31. Dezember 2004 verlassen haben, hinsichtlich ihrer Rechte und finanziellen Verpflichtungen…
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