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Aus der ZeitschriftSZS 6/2020 | p. 294–294Es folgt Seite №294

Nachruf für Dr. Franz Schlauri

Rechtsanwalt Dr. iur. Franz Schlauri ist am 20. August 2020 verstorben. Er hat das Recht geliebt. Verzwickte Rechtsfragen sind für ihn Leckerbissen gewesen, die ihm grossen Genuss bereitet und die ihn deshalb auch in seiner Freizeit nicht losgelassen haben. Diese Freude hat er immer auch seinen MitarbeiterInnen vermittelt, bis 1996 als Chef der Abteilung St. Gallen der Militärversicherung und dann bis Ende 2009 als Abteilungspräsident des Versicherungsgerichts St. Gallen. Wer fähig und bereit gewesen ist, diese Leidenschaft zu teilen, wer zugehört und mitgedacht hat und wer bereit gewesen ist zu diskutieren (wenn man denn zu Wort gekommen ist), hat von Franz Schlauri sehr viel gelernt. Er ist nämlich auch ein leidenschaftlicher Rechtslehrer gewesen, an der Universität St. Gallen, an den Luzerner Sozialversicherungsrechtstagungen, an vielen Kursen und Seminaren, vor allem aber in seiner Arbeit mit uns, seinen (damals noch jungen) GerichtsschreiberInnen. Für seine MitarbeiterInnen bei der Militärversicherung und dann für uns, seine MitarbeiterInnen beim Versicherungsgericht St. Gallen, ist er immer bereit gewesen, sein immenses Wissen und seine Fähigkeit, jedes Rechtsproblem in den (für uns oft erstaunlich weiten) Zusammenhang zu stellen, es zu analysieren und es nach allen Regeln der Interpretationskunst zu lösen. Franz Schlauri ist unser Chef, Lehrmeister, Mentor, väterlicher Freund und grosses Vorbild gewesen. Er hat jeden von uns mit seiner Leidenschaft für das Recht und dessen Anwendung angesteckt. Damit hat er unsere berufliche und wissenschaftliche Arbeit und unsere juristische Denkweise geprägt. Auch mit seiner menschlichen, warmherzigen, stets auf das Positive fokussierten und überaus unterstützenden Art wird er uns immer in Erinnerung bleiben.

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