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Aus der ZeitschriftSZS 3/2015 | p. 266–273Es folgt Seite №266

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 42 Abs. 2 BGG; Art. 8 Abs. 2 FZG; Art. 9 BV

Hat es eine Vorsorgeeinrichtung unbestrittenermassen pflichtwidrig unterlassen, auf die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes nach dem Ausscheiden aus dem Versicherungsvertrag hinzuweisen, sind jedoch nicht alle (kumulativen) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Berufung auf den Schutz des guten Glaubens erfüllt – insbesondere hat der…

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