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Aus der ZeitschriftSZS 4/2021 | p. 216–217Es folgt Seite №216

Nr. 25 Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 8C_249/2020 vom 16. Juli 2020 (d)

Art. 10 Abs. 1 lit. b erster Satz ELG
Mietnebenkosten

Zusammenfassung

Die periodisch in Rechnung gestellten Kosten eines Kabelanschlusses sind keine abzugsfähigen Mietnebenkosten, sondern Lebenshaltungskosten, die durch den Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf abgedeckt sind. Das gilt auch für vom Vermieter zusammen mit dem Mietzins in Rechnung gestellte Kosten.

Résumé

Les coûts de raccordement au…
[…]
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