Nr. 25 Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 8C_249/2020 vom 16. Juli 2020 (d)
- Art. 10 Abs. 1 lit. b erster Satz ELG
- Mietnebenkosten
Zusammenfassung
Die periodisch in Rechnung gestellten Kosten eines Kabelanschlusses sind keine abzugsfähigen Mietnebenkosten, sondern Lebenshaltungskosten, die durch den Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf abgedeckt sind. Das gilt auch für vom Vermieter zusammen mit dem Mietzins in Rechnung gestellte Kosten.Résumé
Les coûts de raccordement au…[…]