Zur 2. Säule – Deuxième pilier
Art. 9 BV
Der Vertrauensschutz bietet keine Grundlage, sich im Fall eines Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat auf die Besitzstandsgarantie in Höhe von 100% der vor dem Primatwechsel massgeblichen Altersrente zu berufen, auch wenn die versicherte Person nach einer Pensumsreduktion die ursprüngliche Lohnhöhe noch einkauft. Auch eine schriftliche Bestätigung, mit welcher die Wahrung des Besitzstandes…
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