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Aus der ZeitschriftSZS 2/2012 | S. 187–192Es folgt Seite №187

BGE 137 V 383 ff. sowie 9C_73/2011 vom 17. Januar 2012 (BGE-Publikation vorgesehen): einschränkende Leistungsvoraussetzungen im Falle von Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG

Sachverhalte

In BGE 137 V 383 ff. ging es um die Frage, ob der gemäss Pensionskassenreglement geforderte, vor Eintritt des Todes von B. am 8. Juni 2008 während mindestens fünf Jahren bestehende ununterbrochene «gemeinsame Haushalt» als anspruchsbegründende Leistungsvoraussetzung für eine Partnerschaftsrente i.S.v. Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG erfüllt war. Tatsache war, dass das Paar, kurz vor der Geburt…

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