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Aus der ZeitschriftSZS 5/2009 | S. 468–475Es folgt Seite №468

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 9 BV

Den beiden Schreiben des Rechnungsführers der Vorsorgestiftung, mit welchen dem Versicherten die Ausrichtung von berufsvorsorgerechtlichen Invalidenleistungen zugesichert worden waren, kommt nicht die Bedeutung einer rechtswirksamen Vertrauensgrundlage zu. Gemäss Reglement der Vorsorgestiftung steht nämlich der Entscheid über Invalidenleistungen allein dem Stiftungsrat zu, und laut…

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