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Aus der ZeitschriftSZS 5/2020 | S. 266–268Es folgt Seite №266

Nr. 42 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_219/2019 vom 13. August 2019 (d)

Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG i.V.m. Art. 43 ATSG
Beweisrecht im Zusammenhang mit Vermögensverwendung/Vermögensverzicht

Zusammenfassung

Kann ein EL-Ansprecher die von ihm behauptete Rückzahlung von Darlehen als Grund für die Abnahme des Vermögens im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsabklärung nicht nachweisen, hat die EL-Durchführungsstelle in Erfüllung ihrer Untersuchungspflicht weitere…
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