Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 5/2022 | S. 302–303Es folgt Seite №302

Nr. 32 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_106/2021 vom 6. Juli 2021 (d) = BGE 147 V 322

Art. 2 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 lit. a BVG
Beginn der Versicherungsdeckung bei arbeitslosen Personen

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579, wonach Personen, welche nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern arbeitsunfähig und später invalid werden, bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichert sind, wenn sie die…
[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.