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Aus der ZeitschriftSZS 6/2020 | S. 310–313Es folgt Seite №310

Nr. 48 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_20/2019 und andere vom 28. August 2019 = BGE 145 V 343 (d)

Art. 53d Abs. 1 und 6 BVG
Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung; Verfahren und Teilliquidationsbilanz

Zusammenfassung

Wer nur eine mittelbare Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge hat, ist nicht legitimiert, einen Teilliquidationsbeschluss durch die Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Entsteht der Anspruch auf die Hinterlassenenrente erst nach dem Stichtag der…
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